Treppe nicht der Fall, sei doch davon auszugehen, dass man auch beim bestehenden Objekt eine Treppe im Inneren des Gebäudes nutze um in die oberen Etagen zu gelangen. Das Verschieben der Treppe in einen externen Anbau finde wohl nur statt, um im Inneren des Gebäudes mehr Raum für eine anderweitige Wohnnutzung zu gewinnen. Dies zeige auch die Tatsache, dass offenbar ein Vorprojekt einen Eingangsbereich und ein Bad ausserhalb des bestehenden Volumens vorgesehen habe. Diese externe Volumenerweiterung habe das AGR im Bericht vom 24. Oktober 2016 als nicht bewilligungsfähig erachtet.