a) Das bestehende Bauernhaus I.________strasse 77 auf Parzelle Nr. F.________ verfügt heute über drei Wohnungen auf drei Etagen. Die Beschwerdegegnerschaft beabsichtigt, die beiden Wohnungen im Erd- und im Obergeschoss zusammenzulegen und darin für ihre sechsköpfige Familie eine Betriebsleiterwohnung zu erstellen. Die Wohnung im Dachgeschoss soll als Wohnung für einen Lehrling und einen ledigen Angestellten bzw. für zwei Lehrlinge genutzt werden. Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Erweiterung des Gebäudevolumens, die eine Ausnahme für das Bauen ausserhalb der Bauzone benötige, widerspreche Art. 24c Abs. 4