Aus den vorangehenden Erwägungen ergibt sich, dass auch keine anderen Interessen dem Vorhaben entgegenstehen. Unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnisse sowie der Anliegen bezüglich Landschaftsschutz, Umweltschutz und Raumplanung erscheint der geplante Standort als der am besten geeignete. Die Vorinstanzen haben deshalb die Pouletmasthalle und die Einstellhalle mit Lagerraum zu Recht als zonenkonform beurteilt. 14. Um- und Anbau Wohnhaus