e) Der aktuelle Betriebsstandort befindet sich an der G.________strasse 29. Er liegt in der Bauzone (ZPP Nr. 13, Wohn- und Arbeitszone). Das Grundstück grenzt an die Kernzone und, durch eine Bahnlinie getrennt, an eine Wohn- und Arbeitszone. Die nächsten Wohnzonen befinden sich weniger als 100 m entfernt. Abgesehen davon, dass die Platzverhältnisse für die geplante Pouletmasthalle und die Einstellhalle mit Lagerraum wohl nicht ausreichen dürften, kommt dieser Standort aufgrund der Geruchsimmissionen nicht in Frage. Die erforderlichen Mindestabstände zu der Kernzone, der Wohn- und Arbeitszone sowie den Wohnzonen können nicht eingehalten werden.