Die Jauchegrube ist – wie vom AWA verlangt – in den Plänen eingezeichnet und zwar unter dem Titel "Waschwasserbehälter". Dabei handelt es sich um das Reinigungswasser des Stalls, das aus technischer Sicht Jauche darstellt (vgl. dazu Amtsbericht AWA vom 28. April 2016, Ziff. 1, 1.5)95. Die Beschwerdeführenden legen nicht dar und es ist auch nicht erkennbar, inwiefern das Vorhaben das Grundwasser gefährden könnte, zumal der Boden des Stalls und des Wintergartens betoniert ist. Ebenso wenig wird dargelegt, inwiefern die geplante Entwässerung nicht den Vorschriften entsprechen soll. Dem Bodenschutz wurde mittels Auflagen hinreichend Rechnung getragen.