c) Den Akten lässt sich entnehmen, dass das AWA das Vorhaben gründlich geprüft hat. Es hat unter anderem eine Vervollständigung der Gesuchsunterlagen verlangt.93 Die Beschwerdegegnerschaft reichte die fraglichen Unterlagen in der Folge ein (insbesondere Angaben zum Grundwasserspiegel, Berechnungsunterlagen und Pläne für die Versickerungsmulde, Schnitt der Güllengrube, Entwässerungs- und Kanalisationsplan, hydrogeologische Baugrundbeurteilung).94 Das AWA verfügte somit über die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen. Die Jauchegrube ist – wie vom AWA verlangt – in den Plänen eingezeichnet und zwar unter dem Titel "Waschwasserbehälter".