a) Die Beschwerdeführenden rügen, dass das geplante Vorhaben das Grundwasser gefährde und dass die geplante Entwässerung nicht den Vorschriften entspreche. Das Bauvorhaben sehe zudem eine grossflächige Versieglung des Bodens vor, was mit dem Schutz der Grünfläche nicht vereinbar sei. Die geplante Jauchegrube sei auf den Plänen nicht eingezeichnet. Die Beschwerdeführenden bestreiten, dass die vom AWA vorgesehenen Auflagen genügen, um eine umweltverträgliche Grundstückentwässerung sicherzustellen. Es sei insbesondere fraglich, ob der Fachstelle sämtliche relevanten Unterlagen bei der Prüfung des Vorhabens vorgelegen hätten.