Die M.________strasse dient bereits heute auch der Erschliessung der Landwirtschaftszone. Zudem führt sie nicht mitten durch ein Wohnquartier, sondern an dessen westlichem Rand entlang und bildet die Grenze zu einer Wohn- und Arbeitszone bzw. zur Landwirtschaftszone. Die bestehende Erschliessung genügt, weil die zu erwartende Mehrbelastung gering und die Verkehrssicherheit gewährleisten ist. Zudem entspricht die M.________strasse auch den Vorgaben von Art. 7 BauV für eine neue Zufahrt. Sie entspricht deshalb den Anforderungen an eine genügende Erschliessung. 84 Vgl. SchweizMobil, Velozähldatenzentrale, Auswertung 2016, Beilage 1 zu den Schlussbemerkungen der