h) Es ist unbestritten, dass der Betrieb der Beschwerdegegnerschaft je nach Wetterlage und Windrichtung zu Geruchsimmissionen bei den Beschwerdeführenden führen wird. Das haben auch die Erfahrungen mit der Feldrandkompostierung gezeigt, die auf einer Nachbarparzelle der Baugrundstücke betrieben wurde. Diese kann aber nicht mit dem geplanten, geschlossenen Stall verglichen werden. Erfahrungsgemäss treten 73 vgl. dazu FAT-Bericht S. 6, Sonderfälle; vgl. auch BVR 2003 S. 447 E. 2b RA Nr. 110/2017/73 34