Wohnquartier im Gebiet "H.________" insgesamt während mehr als einem Viertel der Zeit von Schwachwinden aus Richtung der Tierhaltungsanlage betroffen sein sollte, heisst das nicht, dass dies auch für die einzelnen Wohnhäuser der Beschwerdeführenden zutrifft. Weitere Abklärungen sind allerdings nicht erforderlich, da sie für die Beurteilung aus den nachfolgenden Gründen nicht relevant sind. Die Berechnung des Mindestabstands gemäss FAT-Bericht erfolgt schematisch und vermag deshalb nicht allen Einzelheiten Rechnung zu tragen.