Zudem gibt das Parteigutachten die im Arbeitsbericht Nr. 204 von MeteoSchweiz zusammengestellten Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten eher undifferenziert wieder. Es ist lediglich von Wind aus den Sektoren Nord und Süd die Rede, während der Arbeitsbericht Nr. 204 eine differenzierte Darstellung der jeweiligen Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten enthält. Die Aussagekraft des Parteigutachtens ist deshalb beschränkt. Selbst wenn das 70 Vgl. Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 19 N. 8 und 16 71 Daniela Schmuki / Christoph Schmutz / Simon Rohling, Aeronautical Climatological Information Bern LSZB,