g) Beim als Gutachten bezeichneten Bericht der Firma Meteotest handelt es sich um ein Parteigutachten. Es besitzt nicht den gleichen Rang, wie ein von der Verwaltungsjustizbehörde eingeholtes neutrales Gutachten oder gutachtensmässige Ausführungen einer Amtsstelle, von denen nur aus triftigen Gründen abgewichen wird.70 Das Parteigutachten stützt sich hauptsächlich auf den von MeteoSchweiz erstellten Arbeitsbericht Nr. 204 zu den Wind- und Wetterverhältnissen am Regionalflugplatz Bern- Belp71. Dieser wurde für die Luftfahrt erstellt und ist nicht für andere Zwecke vorgesehen.