Bei besonderen Windverhältnissen, die sich auf meteorologische Messungen oder eine fachliche Standortbeurteilung abstützen, muss der vorläufig errechnete Mindestabstand entsprechend der Sonderbeurteilung angepasst werden.67 Aus der Windhäufigkeitsverteilung kann hervorgehen, dass Wohnhäuser, die innerhalb des Mindestabstands liegen, entweder nicht oder nur sporadisch von Geruchsimmissionen betroffen werden, weil der Wind nur sehr selten aus der Richtung des betreffenden Stalles weht (nebensächliche Windrichtung), oder häufig von Geruchsimmissionen betroffen werden, weil der Wind häufig aus der Richtung des Stalles