Im vorliegenden Verfahren wurde ein Fachbericht des beco eingeholt. Dieses führt zur topographischen Beurteilung aus, das Bauvorhaben liege in einem grossflächigen ebenen Gebiet. Der Standort befinde sich demnach weder am Hang noch am Rande eines Hanges oder in einem engen Tal oder Talkessel. Gemäss Beurteilung des beco ist es deshalb vertretbar, dass in der mit dem Baugesuch eingereichten Berechnung der Mindestabstände66 unter dem Titel "1. Geländeform" der Korrekturfaktor 1 berücksichtigt wurde. Wird zugunsten der Beschwerdeführenden auch unter dem Titel "1. Geländeform" ein Korrekturfaktor von 1.2 berücksichtigt, welcher den Mindestabstand um weitere 20