Bauherrschaft und nicht des beco, eine Berechnung des Mindestabstands gemäss den Vorgaben der FAT-Richtlinie zu erstellen und einzureichen. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass das beco lediglich die Berechnung der Beschwerdegegnerschaft überprüft hat. Der von der Beschwerdegegnerschaft ermittelte Mindestabstand beruht zudem auf den richtigen Zahlen. Wie bereits erwähnt, sind die Angaben der Bauherrschaft massgebend für die Beurteilung eines Baugesuchs. In allen Formularen wird die Anzahl Mastpoulets mit 18'000 beziffert. Eine Erhöhung des Tierbestandes wäre baubewilligungspflichtig.