Auch der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann entnommen werden, dass der geltende FAT-Bericht nicht mehr bei allen Stallsystemen eine störungsgerechte Beurteilung erlaubt; dies gilt insbesondere für die Schweinehaltung mit Stallauslauf.58 Der Vernehmlassungsentwurf zur Revision des FAT-Berichts vom 7. März 2005 wurde aufgrund der starken Opposition im Vernehmlassungsverfahren zurückgezogen. Agroscop wurde beauftragt, einen neuen Revisionsentwurf zu erarbeiten. Solange die revidierten Mindestabstandempfehlungen nicht vorliegen, ist für die Beurteilung nach wie vor der FAT- Bericht Nr. 476 von 1995 wegleitend.