Er plane deshalb neue Regeln für die Geruchsabstände von Ställen. Dass Geruchsimmissionen durch die regelmässig wiederkehrenden abendlichen Winde besonders begünstigt würden, sei auch der Gemeinde bekannt. Auf einer Nachbarparzelle der Baugrundstücke sei eine Feldrandkompostierung betrieben worden, die aufgrund von üblen Gerüchen wieder eingestellt werden musste. Deshalb müsse ein umfassender RA Nr. 110/2017/73 26 Bericht angefertigt werden, der die konkrete Situation (inkl. Meteorologische Verhältnisse und Windsituation) vor Ort im Detail berücksichtige.