Es erachte einzig die Berechnung der Bauherrschaft als plausibel und nachvollziehbar. Der von der Bauherrschaft ermittelte Mindestabstand beruht auf falschen Zahlen (18'000 Mastpoulets statt 22'400 - 27'000 Mastgeflügel). Die in Wichtrach herrschenden besonderen meteorologischen Verhältnisse (von den Bergen herkommender Fallwind bzw. Berg- /Talwind mit starkem Südwestwind; Nebelbildung) seien im Fachbericht des beco nicht berücksichtigt worden und es sei keine Einzelfallabklärung vorgenommen worden. Der Sachverhalt bezüglich Windsituation sei unvollständig ermittelt worden. Es hätte ein FAT- Bericht erstellt werden müssen, der die Windsituation vor Ort berücksichtige. Dies sei nachzuholen.