dieser wird jeweils vom LANAT im Rahmen des Fachberichts zur Zonenkonformität überprüft. Im vorliegenden Fall gaben die Dimensionen der Ökonomiebauten zu keinen Bemerkungen Anlass.51 Zudem handelt es sich bei der geplanten Geflügelmasthalle um einen Normstall, dessen Dimensionen sich aufgrund der Anzahl Mastpoulets gestützt auf die Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung ergeben. Obwohl sie eine beachtliche Grösse aufweisen, stellen die beiden geplanten Ökonomiebauten im fraglichen Gebiet bezüglich ihrer Dimensionen nichts Aussergewöhnliches dar, befindet sich doch in der Nähe eine Arbeitszone A3 mit vergleichbar grossen Gebäuden. Eine Verletzung der massgeblichen Gestaltungs- und