Solche zusätzlichen Feststellungen sind im vorliegenden Fall nicht erkennbar. So sind insbesondere der genaue Ort und die Ausmasse des Bauvorhabens bekannt und nicht umstritten. Diese feststehenden Tatsachen sind von der OLK lediglich sachverständig zu würdigen, wozu sie sich ein Bild vor Ort machen muss. e) Die OLK umschreibt das Bauvorhaben und seine Umgebung in ihrem Bericht vom 28. April 201547 folgendermassen: