Andere (bodenabhängige oder bodenunabhängige) Tierhaltungen sind nicht erwähnt. Da die Rindvieh- und Mastschweinehaltung aufgegeben werden soll, ist sie richtigerweise auch nicht in die Kalkulation eingeflossen. Bei Berücksichtigung des zukünftigen Betriebskonzepts sind somit nach der nachvollziehbaren Berechnung des LANAT sowohl RA Nr. 110/2017/73 18