c) In ihren Schlussbemerkungen machen die Beschwerdeführenden geltend, die Berechnungen des LANAT vom 6. November 2017 basierten einzig auf dem Trockensubstanzpotential. Es fehle eine Berechnung, die aufzeigen würde, dass nach der Einführung der Pouletmasthaltung der bodenunabhängige Betriebsteil nach wie vor überwiege. Der zusammenfassende Vergleich der Deckungsbeiträge aus bodenabhängiger und bodenunabhängiger Produktion sei schlicht falsch, weil die Viehwirtschaft, welche aufgegeben werden solle, in die Berechnung einfliesse.