b) Gemäss Fachbericht des LANAT vom 6. November 2017 führt die Beschwerdegegnerschaft zurzeit einen bodenabhängig bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieb, da die (bodenunabhängige) Mastschweinhaltung beim Deckungsbeitragsvergleich der bodenabhängigen Produktion (Milchviehhaltung, Gemüse, Kartoffeln, Getreide, Futterbau) deutlich untergeordnet sei. Zudem weise das Trockensubstanzpotential des Pflanzenbaus einen Anteil von 250 % auf.