Es ist unbestritten, dass es sich bei diesem Betriebszweig um eine bodenunabhängige Tierhaltung handelt. Die geplante Pouletmasthalle kann deshalb nur unter dem Titel der inneren Aufstockung bewilligt werden. Im vorinstanzlichen Verfahren wurde das Vorliegen einer zonenkonformen inneren Aufstockung aufgrund des Einhaltens des Trockensubstanzkriteriums bejaht.