a) Die Beschwerdegegnerschaft führt ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinn von Art. 7 BGBB37. Sie bewirtschaftet eine landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 32 ha, betreibt Ackerbau, Milchvieh- und Mastschweinehaltung. Der heutige Betriebsstandort befindet sich an der G.________strasse 29 auf Parzelle Wichtrach (Oberwichtrach) X.________. Diese wurde im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision der Bauzone zugewiesen (Zonen mit Planungspflicht mit Nutzungsart und -mass nach den Bestimmungen der Wohn- und Arbeitszone; vgl. Art. 33 GBR38).