d) Auch die Kritik der Beschwerdeführenden an der Berechnung des Deckungsbeitragsund Trockensubstanzkriteriums nach Art. 36 RPV überzeugt nicht. Soweit sie in ihrer Beschwerde bemängeln, dass die Vormast nicht berücksichtigt worden sei, übersehen sie, dass sowohl der Deckungsbeitrags- als auch der Trockensubstanzvergleich anhand von Standardwerten vorzunehmen ist.34 Es handelt sich um ein normiertes Berechnungssystem, das auf Durchschnittswerte abstellt.