Massgeblich und verbindlich für die Gesamtbewilligung des Regierungsstatthalteramts waren nicht die von den Beschwerdeführenden erwähnten und kritisierten Berichte des LANAT und des AGR aus dem Jahr 2015, sondern die Verfügung des AGR vom 20. März 2017. Diese stützt sich zwar auch auf die im Rahmen der Voranfrage verfassten Berichte des LANAT vom 26. Februar 2015 und der OLK vom 28.