Interessenabwägung konkret regelt, sind Bauvorhaben im Bewilligungsverfahren vorweg nah diesen Sondernormen zu prüfen. Erst wenn sich zeigt, dass nach diesen Sondernormen das Vorhaben nicht verhindert wird, ist die Abwägung aller für und gegen das Vorhaben sprechenden privaten und öffentlichen Interessen durchzuführen.30 5. Betriebsdaten a) Die Beschwerdeführenden üben in mehrfacher Hinsicht Kritik am vorinstanzlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Beurteilung der Zonenkonformität. Insbesondere bemängeln sie, es sei auf falsche Daten abgestellt worden und die Angaben der Beschwerdegegnerschaft seien ungeprüft übernommen worden. Darauf ist im Folgenden näher einzugehen.