Bei einer Fläche von 1'200 m2 und 18.66 Mastpoulets pro m2 sei mit 22'392 Mastpoulets pro Umgang zu rechnen. Eine Berechnung mit den richtigen Zahlen führe dazu, dass vorliegend weder das Deckungsbeitrags- noch das Trockensubstanzkriterium erfüllt seien. Die Voraussetzungen einer inneren Aufstockung seien daher nicht erfüllt. Beim vorliegenden Bauvorhaben handle es sich vorwiegend um eine bodenunabhängige Bewirtschaftung, die über eine innere Aufstockung hinausgehe. Richtigerweise wäre das Bauvorhaben in einer Intensivlandwirtschaftszone zu realisieren. Das gesamte Bauvorhaben sei deshalb nicht zonenkonform.