Deshalb müsse das Vorhaben minutiös geprüft werden, bevor es als zonenkonform in der Landwirtschaftszone bewilligt werde. Die Vorinstanz habe den Neubau der Pouletmasthalle gestützt auf den Bericht des LANAT vom 26. Februar 2015 bzw. des AGR vom 2. März 2015 zu Unrecht als innere Aufstockung bewilligt. Das LANAT habe im Bericht vom 26. Februar 2015 tel quel auf die Zahlen der Beschwerdegegnerschaft abgestellt, ohne diese Zahlen zu prüfen. Sie verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Berechnung der Standardarbeitskräfte (SAK). Die Beschwerdeführenden machen weiter geltend, das LANAT hätte auf Daten aus den Jahren 2016/2017 abstellen und diese im Detail prüfen müssen.