Des Weiteren wurden bei der Gemeinde Auskünfte betreffend die M.________strasse, über die die Erschliessung erfolgen soll, eingeholt. Weitere Instruktionsmassnahmen wie beispielsweise die Einholung eines Berichts der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder oder die Vornahme eines Augenscheins sind jedoch, wie sich aus dem Folgenden ergibt, nicht erforderlich. Die entsprechenden Beweisanträge werden deshalb abgewiesen. 3. Einigungsverhandlung a) Die Beschwerdeführenden bemängeln, dass keine Einigungsverhandlung durchgeführt worden ist.