Im Übrigen basiert das Baugesuch im Wesentlichen auf dem gleichen Betriebskonzept wie die Voranfrage. Die Rüge der Beschwerdeführenden, die Frage der Zonenkonformität sei offensichtlich gestützt auf überholte Zahlen geprüft worden, geht somit fehl. Zudem wurde im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beim LANAT ein aktueller Fachbericht zur Zonenkonformität eingeholt, der auf den Betriebsdaten von 2017 beruht und unter anderem auch das in der Zwischenzeit veröffentlichte Urteil des Bundesgerichts 1C_426/2016 vom 23. August 2017 zur inneren Aufstockung berücksichtigt.