a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, das Vorhaben sei ungenügend geprüft worden. Nicht nachvollziehbar sei, warum die Vorinstanz keinen Augenschein durchgeführt habe. Ebenso unverständlich sei, dass sie keinen Fachbericht bei der OLK eingeholt habe. Das beco beschränke sich im Bericht vom 9. März 2015 darauf, die Angaben des Schweizer Bauernverbands daraufhin zu prüfen, ob sie plausibel seien. Eine eigene Beurteilung hinsichtlich der seitens der Beschwerdeführenden befürchteten Geruchsimmissionen habe das beco nicht vorgenommen. Der sich bei den amtlichen Akten befindende Fachbericht LANAT vom 26. Februar 2015 basiere auf Betriebszahlen von 2014.