4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, liess verschiedene Anwaltsvollmachten der Beschwerdeführenden verbessern. Es holte bei der Gemeinde die Akten der Voranfrage sowie Auskünfte zur Erschliessungsstrasse ein. Zudem holte es beim Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) und beim Amt für Berner Wirtschaft (beco) Fachberichte ein. Die Beteiligten erhielten anschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten einzig die Beschwerdeführenden Gebrauch. Sie reichten ausserdem zusätzliche Beweismittel ein.