In seiner Eingabe vom 17. August 2017 verzichtete das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland unter Verweis auf die Vorakten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassung. In seiner Stellungnahme vom 17. August 2017 beantragte das AGR die Abweisung der Beschwerde. Es weist insbesondere darauf hin, dass die Schaffung einer Intensivlandwirtschaftszone nicht erforderlich sei, wenn ein Vorhaben als zonenkonform beurteilt werde. Die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) sei im Rahmen der Voranfrage beigezogen worden. Deren Empfehlungen seien im Bauprojekt umgesetzt worden.