2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 14. Juli 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 15. Juni 2017 und die Verweigerung der Baubewilligung. Sie machen insbesondere geltend, die von der Beschwerdegegnerschaft beabsichtigte Verlegung ihres Betriebsstandortes inklusive der geplanten Errichtung einer überdimensionierten Pouletmasthalle mitten im Grüngürtel der Aaretalebene, welcher der gesamten regionalen Bevölkerung als Naherholungsgebiet diene, widerspreche sämtlichen raumplanerischen Grundsätzen.