Für die Erweiterung des Wohnraums im Bauernhaus auf maximal 326 m2 erteilte es eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Mit Gesamtentscheid vom 15. Juni 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.