Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Da das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die geplante Wohnraumerweiterung als überdimensioniert erachtete, nahm die Beschwerdegegnerschaft mehrere Projektänderungen vor. Mit Verfügung vom 20. März 2017 stellte das AGR die Zonenkonformität des Neubaus des Ökonomiegebäudes und der Einstellhalle mit Lagerraum sowie der Betriebsleiterwohnung und des Wohnraums für zwei Lehrlinge im Bauernhaus fest. Für die Erweiterung des Wohnraums im Bauernhaus auf maximal 326 m2 erteilte es eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone.