Das Bauvorhaben umfasst die Erstellung einer Betriebsleiterwohnung mit landwirtschaftlicher Einstellhalle und Werkstatt, nur dies ist vorliegend Verfahrensgegenstand. Sofern die Voraussetzungen für die Betriebsleiterwohnung nicht gegeben sind, kann sie nicht bewilligt werden. Im Weiteren lässt sich vorliegend nichts aus der früheren Bebauung des D.________ ableiten. Diese Häuser wurden längst entfernt, für neue Gebäude gelten die raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen. 3. Kosten