h) Die Beschwerdeführenden machen geltend, es sei nicht nachvollziehbar, dass zwar die landwirtschaftliche Einstellhalle für sich allein bewilligungsfähig wäre, nicht aber ein darauf stehendes Betriebsleiterwohnhaus. Der Boden wäre durch die Erstellung der Einstellhalle ohnehin für die Landwirtschaft verloren. Weiter bringen sie vor, im D.________ habe es vor 150 Jahren mehrere Häuser gegeben.