Dies widerspricht dem Ziel des Raumplanungsrechts, das die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bezweckt. Nach langjähriger, konstanter Rechtsprechung besteht kein Anspruch auf die Erstellung eines zweiten Wohnhauses, wenn ein Heimwesen, zu dem ein der Betriebsgrösse entsprechendes Wohnhaus gehört, freiwillig aufgetrennt wird. Eine Gesetzesumgehung soll verhindert werden.14