landwirtschaftliche Wohnbauten trüge zur raschen Beschleunigung der Zersiedelung der Landwirtschaftszonen bei.6 Die Wohnung muss für die in Frage stehende Bewirtschaftung objektiv notwendig sein. Die Zonenkonformität darf nur bejaht werden, wenn nicht wichtige Anliegen der Raumplanung einer Bewilligung entgegenstehen.7