2. Die Beschwerdeführenden bewirtschaften das landwirtschaftliche Gewerbe zurzeit von ihrem Wohnort Meiringen aus. Nachdem das AGR mehrere Voranfragen für ein neues Betriebsleitergebäude im D.________ negativ beantwortet hatte, reichten die Beschwerdeführenden am 7. März 2017 bei der Gemeinde Innertkirchen ein generelles Baugesuch ein für den Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit landwirtschaftlicher Einstellhalle und Werkstatt (Parzelle Innertkirchen Gbbl. Nr. G.________).