Im bodenrechtlichen Gesuch für die Ausnahmebewilligung vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot nach Art. 60 BGBB1 und die Nichtunterstellung unter das BGBB hatte der Vater des Beschwerdeführers erklärt, im Bauernhaus bestünden zwei Wohnungen, es verbleibe somit genügend Wohnraum für den landwirtschaftlichen Betrieb. Für den Abbruch des älteren Gebäudes und den Neubau eines Wohnhauses erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG2. Das neue Wohnhaus Nr. 567 auf Parzelle Nr. H.________ wird vom Bruder des Beschwerdeführers und dessen Familie bewohnt.