Ortsteil E.________ bei Innertkirchen. Vier Jahre zuvor hatte der Vater des Beschwerdeführers ein leerstehendes Wohn- und Ökonomiegebäude samt Umschwung von den landwirtschaftlichen Parzellen Innertkirchen Gbbl. Nrn. F.________ und G.________ abparzellieren lassen und dem Bruder des Beschwerdeführers übereignet, der nicht in der Landwirtschaft tätig ist. Im bodenrechtlichen Gesuch für die Ausnahmebewilligung vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot nach Art.