Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Innertkirchen, Gemeindeverwaltung, Grimselstrasse 1, 3862 Innertkirchen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 12. Juni 2017 (bbew 72/2017; Neubau Betriebsleiterwohnung mit landwirtschaftlicher Einstellhalle und Werkstatt) I. Sachverhalt 1. Im Jahr 2014 übernahm der Beschwerdeführer 1 zusammen mit seiner Partnerin (Beschwerdeführerin 2) den landwirtschaftlichen Betrieb seines Vaters im D.________, RA Nr. 110/2017/72 2