b) Die Beschwerdeführenden rügen sodann sinngemäss einen Verstoss der zwischen ihnen, der Gemeinde sowie der Bauherrschaft anlässlich des Baubewilligungsverfahrens der Überbauung F.________ abgeschlossenen Vereinbarung13. Die Ansprüche aus dieser privatrechtlichen Vereinbarung haben die Beschwerdeführenden auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Vorliegend ist auf diese Vorbringen nicht einzutreten.