Zudem sind gemäss dem von der Vorinstanz bewilligten Plan "Bauprojekt, Situation Quartierplatz/Kindergarten"12 weitere Bäume im Bereich der geplanten Bänke sowie des Brunnens geplant. Der Übergang von der Hecke zum Quartierplatz sowie die Platzgestaltung sind daher – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden – aus ästhetischer Sicht nicht zu beanstanden.