a) Hinsichtlich des eigentlichen Bauvorhabens (Erstellen eines Brunnens inkl. Leitungen, Niveauangleich der Strasse, Platzierung von Bänken) erachten die Beschwerdeführenden die Platzgestaltung als ungenügend. Sie verlangen eine Überarbeitung im Sinne einer harmonischen, ästhetisch und betrieblich befriedigenden Integration des Heckenabschlusses in die Platzgestaltung und zwecks Schaffung einer wohltuenden, Geborgenheit vermittelnden Umgebung, wo man sich gerne aufhalte.