Die von der Beschwerdegegnerin vorgesehenen Pflege- und Ersatzmassnahmen ergeben sich aus dem Plan "Neupflanzungen & Ansaaten" des Pflegeplans Wildhecke10. Zu prüfen ist, ob mit diesen Massnahmen insgesamt angemessener Ersatz sowohl für die komplette Entfernung des nordöstlichen Endes der Hecke im Bereich des geplanten Quartierplatzes als auch für die weiteren Eingriffe entlang der privaten Wegparzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. H.________ geleistet wurde. Im Rahmen ihrer fachlichen Beurteilung hat die ANF den ökologischen Wert der geschützten Hecke daher zu Recht in ihrer Gesamtheit beurteilt.